Gleichstellungsbeauftragte

Aufgaben einer Gleichstellungsbeauftragten


Die Gleichstellungsbeauftrage hat die Aufgabe sicherzustellen, dass der im Grundgesetz verankerte Auftrag der Gleichberechtigung von Frau und Mann bei der gemeindlichen Aufgabenwahrnehmung erfolgt. Zu den Aufgaben einer Gleichstellungsbeauftragten gehören insbesondere:

  • Förderung des Bewusstseinswandels in der Gesellschaft zur Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern
  • Initiierung, Durchführung und Unterstützung von Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen und beruflichen Situation und zur Umsetzung des verfassungsrechtlichen Gleichstellungsauftrags in sonstigen Bereichen, die die gemeindlichen Angelegenheiten betreffen
  • Zusammenarbeit mit örtlichen Frauengruppen, -initiativen und -verbänden und Frauenselbsthilfeorganisationen sowie mit anderen gesellschaftlich relevanten Gruppen
  • Erfahrungsaustausch mit anderen kommunalen Gleichstellungsstellen, Gleichstellungs- bzw. Frauenbeauftragten sowie den für die Gleichstellung von Frauen und Männern zuständigen Stellen des Landes, der anderen Länder und des Bundes
  • Durchführung von Sprechstunden für Einwohnerinnen der Gemeinde
  • Erstellung und Fortschreibung eines Gleichstellungs- bzw. Frauenberichts über die Situation der Frauen und den Stand der Gleichstellung in der Gemeinde
  • Unterrichtung der Öffentlichkeit in Abstimmung mit dem Bürgermeister durch Informationsveranstaltungen, Herausgabe von Informationsmaterial, Ausstellungen und Pressearbeit über Ziele und Ergebnisse ihrer Arbeit


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