Heirat anmelden

Anmeldung Eheschliessung
Eheschließung Voranmeldung
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Sie müssen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

    Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung, als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln.

    Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.

    Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig.

    Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie 1 oder 2 Personen zu Trauzeugen bestimmen.

    Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennten Familiennamen führen wollen, können Sie bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festlegen.

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Asbach

    Voranmeldung der Eheschließung
    Die Voranmeldung dient zur Reservierung eines Eheschließungstermins und zur Prüfung der Verfügbarkeit des Standesamtes zum gewünschten Zeitpunkt. Dabei werden grundsätzliche Daten wie z.B. Namen, Kontaktdaten, Familienstand und Staatsangehörigkeit der Eheschließenden abgefragt. Eine verbindliche Terminbestätigung kann erst nach förmlicher Anmeldung der Eheschließung ausgestellt werden.

    Anmeldung der Eheschließung
    Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor dem gewünschten Eheschließungstermin durchgeführt werden. Dazu sind alle relevanten Unterlagen vorzulegen, wie z.B. beglaubigte Ausdrucke aus dem Geburtenregister und gültige Ausweisdokumente. Je nach Familienstand und Staatsangehörigkeit der Eheschließenden, sind weitere Nachweise erforderlich. Bei Absage eines Eheschließungstermins nach erfolgter Anmeldung behält sich das Standesamt vor, bereits bezahlte Gebühren einzubehalten.


An wen muss ich mich wenden?

Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat

Bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland: zuständige deutsche Auslandsvertretung (Botschaft/ Konsulat) oder Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende